Gerichtsgutachten (familiengerichtlich)

Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung entstehen nicht selten Konflikte zwischen den Ex-Partnern. Zu den häufigsten Streitpunkten gehört dabei das Sorgerecht für gemeinsame Kinder.

Können sich Eltern z.B. nicht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Umgangsrecht einigen, kann das Familiengericht zu diesem Zwecke ein entsprechendes familienpsychologisches Gutachten anfordern.

Mit meiner mehr als 30-jährigen Berufserfahrung stehe ich Ihnen bei der Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens gerne mit Kompetenz und Empathie zur Seite.

Benötigen Sie ein Gutachten in einem der folgenden Bereiche? :

  • Kindeswohlgefährdung,
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Erziehungsfähigkeit im Allgemeinen bei elterlichen Suchtdiagnosen und komorbiden psychischen Störungen (z.B. Depressionen, Persönlichkeitsstörungen).
  • In Einzelfällen können auch Gutachten im Rahmen von Strafverfahren und forensischen Fragestellungen (§ 64 StGB) erstellt werden.

Sind Sie psychologischer Gerichtsgutachter oder forensischer Gutachter?

Ich biete Fortbildungen für psychologische Gerichtsgutachter und forensische Gutachter an. Neben Empathie gehören eine sehr gute Ausbildung, Erfahrung und aktuelle Informationen zu dem wichtigsten Handwerkszeug für unsere Tätigkeit. Auf meiner Webseite stelle ich Ihnen daher gern meine aktuellen Präsentationen und Informationsmaterialien zur Verfügung.

Ich möchte Ihnen zudem sehr das Handbuch „Empirische Grundlagen der familienrechtlichen Begutachtung“ empfehlen. Es handelt sich hierbei um eine hervorragende Basis für die fundierte Vorbereitung familienrechtlicher Gutachten.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich an!

E-Mail: Mikle(at)t-online.de

Telefon: 0221-7757-156

Mobil: 0170-2488554